
Eine unterschätzte Straftat
mit verheerenden Folgen.
Was ist Falschbeschuldigung?
Falschbeschuldigung bedeutet, dass jemand wissentlich und absichtlich eine andere Person zu Unrecht einer Straftat bezichtigt oder falsche Beweise vorlegt, um diese Person strafrechtlich zu belasten.
Bei der Falschbeschuldigung handelt es sich um eine bewusst falsche Aussage: Die beschuldigende Person weiss, dass die Anschuldigung nicht stimmt. Es findet eine absichtliche Täuschung statt mit der Absicht, die beschuldigte strafrechtlich zu verfolgen. Die falsche Anschuldigung wird gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erhoben und hat behördliche Konsequenzen.
Ist Falschbeschuldigung strafbar?
In der Schweiz wird die Falschbeschuldigung durch Artikel 303 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Art. 303 StGB – Falschanschuldigung
- Wer einen Nichtschuldigen wider besseres Wissen bei der Behörde eines Verbrechens oder eines Vergehens beschuldigt, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen ihn herbeizuführen, oder wer in anderer Weise arglistige Veranstaltungen trifft, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen einen Nichtschuldigen herbeizuführen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. - Betrifft die falsche Anschuldigung eine Übertretung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Weitere rechtliche Konsequenzen
- Art. 304 StGB – Irreführung der Rechtspflege: Wer eine falsche Anzeige erstattet, kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.
- Art. 174 StGB – Üble Nachrede: Wer jemanden bei Dritten einer unehrenhaften Handlung beschuldigt, ohne dies beweisen zu können, macht sich strafbar.
- Art. 146 StGB – Betrug: Falls eine Falschbeschuldigung mit betrügerischer Absicht erfolgt (z. B. um Entschädigungen zu erhalten), kann auch dieser Tatbestand erfüllt sein.
Konsequenzen für falsch Beschuldigte
Für Beschuldigte hat die falsche Anschuldigung weitreichende Konsequenzen. Neben den strafrechtlichen sind die gesellschaftlichen Folgen nicht zu unterschätzen. Obwohl eine Unschuldsvermutung gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung, führt eine Falschanschuldigung für den Beschuldigten zu einem sozialen Tod.
Die Behörden, Gerichte, ja sogar Anwälte sind oft unerfahren mit extremen Falschbeschuldigungen und erkennen diese deshalb erst spät. Nur wenige zu Unrecht Beschuldigte zeigen ihre Peiniger an. Falsch Beschuldigte entsprechen nicht dem typischen Opferbild und haben deshalb auch keinen Platz in unserer Gesellschaft. Selbst wenn die Ermittlungen gegen einen falsch Beschuldigten eingestellt werden oder es zu einem Freispruch kommt, hinterlassen die Falschbeschuldigungen bleibende Spuren.