In familienrechtlichen Konflikten sollte das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen. In der Praxis zeigt sich jedoch immer häufiger eine problematische Entwicklung: Anwält:innen ermutigen ihre Mandant:innen, mögliche «Anzeichen» für schwerwiegende Vorwürfe zu suchen und diese frühzeitig ins Verfahren einzubringen. Der strategische Nutzen solcher Verdachtsmomente überlagert häufig die eigentlichen Bedürfnisse und Interessen des betroffenen Kindes.
Der Verdacht als taktisches Instrument
Es mehren sich Berichte, dass in schwierigen Trennungssituationen Mandant:innen von ihren Rechtsvertretungen explizit darauf hingewiesen werden, welche Art von Indizien im Streit um Obhut, Betreuung oder Kontaktrechte besonders wirkungsvoll sein könnten. Der Verdacht eines Übergriffs – selbst ohne konkrete Hinweise – führt in vielen Fällen zunächst zu sofortigen Einschränkungen oder Aussetzungen von Kontaktrechten. Damit ist kurzfristig ein wesentliches Ziel erreicht: Der andere Elternteil wird aus dem Alltag des Kindes gedrängt.
Sobald ein entsprechender Verdacht ausgesprochen ist, greifen automatische Mechanismen:
- Kontaktpausen
- behördliche Abklärungen
- laufende Strafuntersuchungen
- keine Erweiterung von Besuchsrechten
- keine Umsetzung bestehender Obhutsregelungen
Diese Dynamik genügt oft bereits, um die gewünschte Wirkung zu erzielen, noch bevor überhaupt geprüft wurde, ob ein Vorwurf Substanz hat.
Entfremdung als langfristige Folge
Ein längerer Kontaktunterbruch – insbesondere bei kleinen Kindern – birgt das Risiko einer schleichenden Entfremdung. Auch wenn sich Anschuldigungen später als unbegründet erweisen, können die entstandenen Bindungsschäden kaum rückgängig gemacht werden. Für das betreffende Kind bedeutet dies einen Verlust, der weit über das juristische Verfahren hinausgeht.
Finanzielle Anreize verzerren das Verfahren
Ein weiterer struktureller Faktor ist der wirtschaftliche Anreiz: Familienrechtliche Verfahren, ergänzt durch strafrechtliche Ermittlungen, sind zeitintensiv und kostenpflichtig. Je mehr Eingaben, Abklärungen und Verhandlungen stattfinden, desto höher ist das Honorar. Das schafft – gewollt oder ungewollt – ein Umfeld, in dem Konfrontation lukrativer ist als Deeskalation.
Statt abzuwägen, zu hinterfragen oder zu klären, übernehmen manche Rechtsvertretungen sämtliche Behauptungen ihrer Mandant:innen ungefiltert und reichen diese unverändert ein. Der Fokus verlagert sich weg von einer sachlichen Prüfung hin zu einer möglichst wirkungsvollen strategischen Positionierung.
Wenn das System Fehlanreize schafft
Das Ergebnis ist ein Verfahren, in dem aus taktischen Gründen eskaliert wird:
- Vorwürfe werden rasch und oft ohne fundierte Basis erhoben.
- Die Beweislast verschiebt sich faktisch zur beschuldigten Person.
- Behörden agieren vorsichtig, um kein Risiko einzugehen.
- Kinder verlieren wertvolle Zeit mit beiden Elternteilen.
- Die Anwaltskosten steigen – unabhängig vom Nutzen für das Kind.
Dieses Zusammenspiel führt dazu, dass es für Beteiligte mit juristischer Unterstützung oft attraktiver erscheint, strategische Anschuldigungen zu erheben, als eine ausgewogene Lösung zugunsten des Kindeswohls anzustreben.
Notwendige Reformen und Sensibilisierung
Um diese Fehlentwicklungen abzufedern, braucht es:
- eine konsequente Beachtung der Unschuldsvermutung
- eine frühzeitige Plausibilitätsprüfung schwerer Vorwürfe
- klare Leitlinien für Fachpersonen und Behörden
- eine stärkere Ausrichtung auf das Wohl und die Bindungen des Kindes
- eine Entschärfung finanzieller Fehlanreize im Verfahrenssystem
Nur so lässt sich verhindern, dass hochproblematische Anschuldigungen zu einem taktischen Werkzeug verkommen – und dass Kinder in Konflikten instrumentalisiert werden, die eigentlich zu ihrem Schutz geführt werden sollten.
