Die Rolle der Anwältin

Anwält:innen sind auch nur Menschen. Menschliche Züge scheinen bei der Anwältin meiner Schwägerin aber zu fehlen. Im Vordergrund scheinen der eigene Profit und keine ethischen Grundsätze zu stehen.

Bereits zu Beginn machte Myriam T. deutlich: Sie will bei der Trennung als Gewinnerin dastehen und meinem Bruder nichts zugestehen. Sie will im Haus bleiben, keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und die alleinige Obhut erhalten. Mit verschiedenen Mitteln wehrte sie sich immer wieder gegen erweiterte Kontaktbesuche und zuletzt auch gegen die Umsetzung der richterlich verfügten alternierenden Obhut.

Als mich mein Bruder darüber informierte, dass sie unter fadenscheinigen Gründen einen Besuch absagte, sagte ich ihm: Warte es nur ab, sie wird dir als nächstes sexuellen Missbrauch am Kind anhängen. Alles andere hat sie bereits erfolglos versucht.

Wie sich ein paar Tage später herausstellte, erwies sich meine Aussage als korrekt. Bei meiner Recherche fand ich schliesslich heraus, dass es in der Schweiz unterdessen zum «guten Ton» gehört, dass Anwält:innen ihre Mandantinnen motivieren oder geradezu auffordern, nach Indizien für einen möglichen sexuellen Missbrauch zu suchen.

Denn sobald dieser Verdacht ausgesprochen ist, werden alle Kontaktbesuche bis auf Weiteres ausgesetzt. Kurzfristig ist das Ziel erreicht. Und sobald die Staatsanwaltschaft die Anzeige eröffnet und die Ermittlungen am Laufen sind, wird es auch mittelfristig weder erweiterte Kontaktbesuche noch eine alternierende Obhut geben. Und langfristig? Wenn der Kontaktunterbruch länger anhält, besteht insbesondere bei kleinen Kindern die Gefahr einer Entfremdung.

Aus meiner Sicht ist die Anwältin meiner Noch-Schwägerin Mittäterin. Sie reicht alle noch so aus der Luft gegriffenen Anschuldigungen ungefiltert ein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein halbwegs vernünftiger Mensch diesen Anschuldigungen wirklich Glauben schenkt. Anstatt zu hinterfragen, hat Fabienne H. wohl nur ihren eigenen Profit im Blick. Schliesslich macht Myriam T. seit Beginn des Eheschutzverfahrens Anwaltskosten in der Höhe von über 30’000 Franken geltend. Bei einem Stundensatz von 250 Franken waren das über 120 Stunden Aufwand, in denen die Anwältin auch die dreistesten Lügen verschriftlichte und beim Bezirksgericht einreichte. Ironischerweise beantragte die Anwältin im Namen ihrer Mandantin unentgeltliche Rechtshilfe aufgrund dieser hohen Kosten. Dabei scheinen weder die Anwältin noch die Mandantin Kosten zu scheuen. Die eine will die Kuh melken, so lange sie kann, die andere will um jeden Preis die alternierende Obhut verhindern und hofft darauf, dass mein Bruder für die Parteikosten aufkommt.

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