Es gibt Situationen im Leben von Eltern, die sich anfühlen, als würde der Boden weggezogen. Dazu gehört jener Moment, in dem plötzlich ein Vorwurf im Raum steht, der nicht der Wahrheit entspricht – und der dennoch eine ganze Behördenkette in Bewegung setzt. Ein Satz, eine Andeutung, ein Verdacht. Und plötzlich steht ein liebender Elternteil unter dem schwersten Damoklesschwert, das es gibt.
In der Schweiz sind solche Situationen besonders heikel, weil unser Kindesschutzsystem zwar gut gemeint ist, aber in hochstrittigen Fällen anfällig für Fehlinterpretationen und Passivität bleiben kann. Falsche Beschuldigungen treffen hier auf Strukturen, die schnell reagieren – aber selten schnell korrigieren.
Dieser Text ist für all jene geschrieben, die das erlebt haben. Und für die Fachpersonen, die den Mut haben müssen, anders hinzuschauen.
Warum Eltern zu falschen Beschuldigungen greifen
Die Motivation hinter einer Falschbeschuldigung ist selten rational. Sie ist emotional – und genau das macht sie so gefährlich.
«Ich darf das Kind nicht verlieren»
Die Angst, ein Kind «halb zu verlieren», ist in vielen Trennungen enorm stark. Manche Eltern ertragen die Vorstellung nicht, dass ein Kind beide Eltern liebt und beiden vertraut. Sie möchten die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil nicht nur begrenzen – sie möchten sie kontrollieren.
Falsche Vorwürfe werden dann zu einem Werkzeug, das Schweizer Behörden sehr ernst nehmen. Manchmal ernster, als die Realität rechtfertigt.
Das «Schutz»-Argument als Schlüssel
In der Schweiz gilt – zu Recht – ein hoher Schutzstandard für Kinder. KESB, Beistände, Behörden und Gerichte müssen reagieren, sobald ein Verdacht auf Missbrauch, Gewalt oder Vernachlässigung auftaucht. Doch genau dieser Schutzmechanismus wird missbraucht.
Der Satz «Ich mache mir Sorgen um mein Kind» genügt mancherorts, um:
- Kontakte einzuschränken
- Übergaben zu überwachen
- Abklärungen einzuleiten
- oder den anderen Elternteil monatelang in einer stigmatisierenden Schwebe zu halten
Das System reagiert reflexhaft. Aber nicht immer reflektiert.
Warum falsche Vorwürfe funktionieren
Ein Verdacht genügt – aber eine Entlastung genügt oft nicht
Im Schweizer Kindes- und Erwachsenenschutzrecht gilt der Vorsorgegedanke: Wenn Gefahr möglich ist, muss gehandelt werden. Doch wenn Gefahr ausgeschlossen ist, wird nicht im gleichen Tempo repariert. Sperren werden eingeführt, aber kaum je rückgängig gemacht. Auflagen verschwinden nur langsam. Und beschädigte Beziehungen bleiben – obwohl die Grundlage nie existierte.
Asymmetrie und die «sichere Seite»
Beistände, Berufsbeiständinnen, Kinderanwältinnen, KESB-Mitarbeitende und auch Gerichte wissen: Wenn sie eine Gefahr übersehen, könnte das Konsequenzen haben. Wenn sie hingegen einen falschen Verdacht überbewerten, passiert selten etwas.
Deshalb wählen viele die «sichere Seite» – und genau diese Seite tut Kindern weh.
Schweizer Rechtsrealität: Wenn Behörden nur reagieren, anstatt zu führen
In der Theorie schützt das Gesetz.
In der Praxis herrscht oft Zurückhaltung.
Was das Gesetz eigentlich verlangt
Gemäss Art. 307–314 ZGB ist das Wohl des Kindes der zentrale Massstab. Behörden haben den Auftrag:
- zu prüfen,
- zu schützen,
- zu stabilisieren,
- und Verhältnismässigkeit zu wahren.
Dazu gehört ausdrücklich, die Bindungen des Kindes zu beiden Eltern zu erhalten.
Was in der Praxis geschieht
Viele Beistände, KESB-Mitarbeitende oder Kinderanwältinnen verstehen ihren Auftrag jedoch zu eng: Sie glauben, sie seien nur dazu da, «auf Vorwürfe zu reagieren» oder «das Prozessuale zu begleiten».
Doch in komplexen, hochstrittigen Fällen reicht reines Reagieren nicht.
Das Gesetz verlangt aktives Hinschauen, Hinterfragen und Handeln.
Konkrete Beispiele:
- Eine Beiständin, die nur Berichte sammelt, ohne selbst mit dem Kind zu sprechen.
- Eine Kinderanwältin, die sich hinter ihrer Rollenbeschreibung versteckt und nicht einschreitet, obwohl sie sieht, dass das Kind manipuliert wird.
- Eine KESB, die sagt: «Wir warten das Gutachten ab», obwohl sie sieht, dass der Kontakt zwischen Kind und Elternteil bereits am Abbrechen ist.
- Ein Gericht, das sagt: «Wir wollen nichts falsch machen», und deswegen lieber nichts macht.
Doch Nichtstun ist auch ein Entscheid – einer mit oft gravierenden Folgen.
Warum mutige Entscheide so wichtig sind
Kinder können nicht warten.
Ihre Bindungen können nicht «pausiert» werden.
Und ihre Identitätsentwicklung kann nicht verschoben werden, bis Verfahren abgeschlossen sind.
Mut bedeutet:
- einen falschen Vorwurf zu benennen – trotz möglicher Beschwerden
- einseitige Schutzmassnahmen rasch zurückzufahren
- Umgang wiederherzustellen, selbst wenn ein Elternteil damit unzufrieden ist
- zu erkennen, dass Bindungstoleranz ein zentraler Indikator für Erziehungsfähigkeit ist (ständige BGer-Praxis)
- das Kindeswohl nicht mit «Gefahr vermeiden» zu verwechseln
- die gesetzliche Pflicht zur Stabilisierung ernst zu nehmen
- dem Kind beide Eltern zu ermöglichen, wenn keine reale Gefährdung besteht
Mutige Entscheide sind keine Heldentaten.
Es sind professionelle Entscheide.
Es sind jene Entscheide, die das ZGB verlangt. Entscheide, die das schutzbedürftige Kind dringend braucht.
Schlussgedanke: Die Verantwortung liegt bei uns allen
Falsche Beschuldigungen zerstören Leben. Vor allem jenes des Kindes.
Sie zerstören Vertrauen.
Sie zerstören Beziehungen.
Und sie hinterlassen tiefe Spuren, die sich nicht einfach wegregulieren lassen.
In der Schweiz haben wir ein System, das Kinder schützen will.
Damit es das auch wirklich kann, müssen die Menschen in diesem System bereit sein, über ihren Auftrag hinauszuschauen. Dort, wo die Realität spielt, nicht nur im Dossier.
Denn das Kindeswohl ist nicht Papier.
Es ist ein Mensch.
Ein Kind, das beide Eltern liebt.
Und das uns allen vertraut, dass wir hinschauen, bevor wir wegschauen.
